Referenten

Referenten müssen über eine mindestens 10-jährige implantologische Tätigkeit verfügen und mindestens 1000 Implantate selbst gesetzt und/oder versorgt haben sowie eigene Fortbildungsveranstaltungen aus der Vergangenheit nachweisen können.

Sie müssen darüber hinaus persönlich integer sein, die Gewähr dafür bieten, dass sie allein nach fachlich-wissenschaftlichen Gesichtspunkten ihre Fortbildungstätigkeit ausrichten werden und über die Fähigkeit zur didaktischen Vermittlung des Stoffes verfügen.

Kursleiter, bei denen Bedenken hinsichtlich der Vermischung persönlicher oder von Herstellerinteressen mit Fortbildungsinteressen nicht ausgeräumt werden können, werden nicht zugelassen.

Referenten können nur dann zertifiziert werden, wenn sie über eine besondere, die Anforderungen an den Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie erheblich übersteigende fachspezifische Erfahrung auf dem Gebiet der Implantologie oder auf den sonstigen Teilgebieten der curricularen Fortbildung verfügen, die Gegenstand dieser Richtlinie ist.

Es wird weiterhin vorausgesetzt, dass der Kursleiter Mitglied einer wissenschaftlichen Gesellschaft ist und den Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie erworben hat.

Die Zertifizierung ist auf 3 Jahre befristet und muss danach bei der jeweiligen Gesellschaft neu beantragt werden. Die Verlängerung der Zertifizierungsurkunde erfolgt durch das Büro der Konsensuskonferenz.